Die wichtigsten 4 Arten für den Freelancer Vertrag im Überblick

Wer als Freelancer tätig ist, arbeitet als freier Mitarbeiter für Dritte. Dabei verkauft er in der Regel seine Leistungen. In manchen Fällen aber auch Produkte. Um das aber machen zu können, ist ein Vertrag notwendig. Für einen Freelancer Vertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten. Alle Vertragsarten unterscheiden sich ganz konkret voneinander. Und natürlich bringen sie auch alle ihre Vor- und Nachteile mit sich.

Freelancer Vertrag

Inhalt:

Wichtige Fakten zum Freelancer Vertrag

Auch wenn in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, gibt es doch einige Dinge, auf die man achten sollte. Denn ein Vertrag bildet die Grundlage dafür, um überhaupt ins Geschäft zu kommen. Das kann

  • mündlich,
  • schriftlich oder durch
  • konkludentes (schlüssiges) Handeln erfolgen.

Wer aber auf der sicheren Seite stehen möchte, der schließt seine Verträge schriftlich ab. Denn im Worst-Case lassen sich damit rechtliche Schritte leichter um- und durchsetzen.

Für einen Freelancer Vertrag wählt man die Art, die sich am besten mit Angebot und Nachfrage vereinbaren lässt. Da freie Mitarbeiter in der Regel ihre Leistungen anbieten konzentrieren wir uns hier auf drei gängigen Vertragsarten, die dafür in Frage kommen können. Auf den

  1. Dienstvertrag,
  2. Werkvertrag und
  3. Beratungsvertrag.

Abschließend nehmen wir aber zur Vollständigkeit noch kurz die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) aus Sicht vom Auftraggeber unter die Lupe.

Der Freelancer Vertrag als Basis für die Leistungserbringung

Die Vor- und Nachteile für einen Freelancer Vertrag hängen vor allem von der Sichtweise ab. Setzen wir uns die Brille vom Auftraggeber auf, ergeben sich ganz andere Vor- und Nachteile als aus Sicht vom Freelancer. Aber auch die Vertragsart selbst ist natürlich der Grund, aus dem sich die Vor- und Nachteile überhaupt ergeben. Während man nämlich beim Dienstvertrag die Leistung an sich schuldet, ist es beim Werkvertrag ein Erfolg, den der Freelancer dem Auftraggeber schuldet.

1. Freelancer Dienstvertrag

Den Dienstvertrag kennen vermutlich die meisten als Beispiel aus dem echten Leben. Denn der Arbeitsvertrag ist letztendlich nichts anderes als ein Dienstvertrag. Gegen die Erbringung von Leistung (in der Regel in Form von Arbeitszeit) bekommen Angestellte ihr Gehalt.

Beim Freelancer Dienstvertrag läuft es ähnlich. Denn der Freelancer stellt seine Leistung in Rechnung. Das erfolgt in der Regel in Form von tatsächlich geleisteten Stunden oder als vorher vereinbarter Festpreis. Aber auch diesen kalkuliert man in der Regel auf Basis vom Stundensatz.

2. Freelancer Werkvertrag

Auch beim Werkvertrag schuldet man seine Leistung. Aber nicht nur die, sondern auch einen bestimmten (Werk-) Erfolg. Wer ein typisches Beispiel aus der Praxis sucht, findet beim Hausbau ein passendes. Alle einzelnen Schritte zur Fertigstellung vom Haus können Meilensteine sein, die für den Erfolg (das fertige Haus) geschuldet sind.

3. Beratungsvertrag

Beim Beratungsvertrag kommt es darauf an, wie man ihn gestaltet. Denn er kann beides sein. Ein Werk- oder Dienstvertrag. Allerdings sollte man sich gut überlegen, ob man den Beratungsvertrag als Werkvertrag gestaltet. Denn ein konkreter Erfolg lässt sich durch eine Beratung meist nur schwer sichern.

4. ANÜ aus Sicht vom Auftraggeber

Wer mit externen Mitarbeitern seine Kapazitäten aufstockt kann dafür Verträge wie den Dienst- oder Werkvertrag schließen. Um dabei aber nicht in die Falle der Scheinselbstständigkeit zu tappen, muss man als Auftraggeber einiges berücksichtigen.

Für Auftraggeber ist die ANÜ eine Möglichkeit, um konform auch enger mit Externen zu arbeiten. Und das ohne Gefahr zu laufen, dass sich diese Mitarbeiter einklagen können oder dass die Externen unter die Scheinselbstständigkeit fallen. Für Freelancer ist die Vertragsart aber kaum sinnvoll. Denn um ANÜ überhaupt anbieten zu können, muss man viele Voraussetzungen erfüllen.

Womit ich selbst arbeite …

Auch ich bin als Freelancer tätig. Dabei gehe ich unterschiedliche Vertragsverhältnisse ein. Durch meine Arbeit als Autorin habe ich auch schon den einen oder anderen Autoren-, beziehungsweise Verlagsvertrag geschlossen. Als Freie Texterin, Bloggerin und in der Onpage Optimierung und SEO Beratung arbeite ich aber auf Basis von einem Dienstvertrag. Dabei gestalte ich meine Preise entweder mit Abrechnung auf Stundenbasis. Oder als vorher vereinbarte Pauschalen und Paketpreise. Allerdings ist auch dabei mein Stundensatz die Kalkulationsgrundlage.

 

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