Die GmbH als Rechtsform mit beschränkter Haftung

Angehende Selbstständige müssen sich zu Beginn für eine Rechtsform entscheiden. Neben Formen, bei denen man voll haftet gibt es auch welche, bei denen man nur mit seinem Geschäftsvermögen haftet. Dafür kann man zum Beispiel eine GmbH gründen. Dafür muss man aber ein paar Voraussetzungen schaffen …

GmbH gründen

Inhalt:

Gut zu wissen, wenn man eine GmbH gründen möchte …

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Und deshalb auch besonders attraktiv. Denn bei ihr haftet man nicht mit seinem privaten Vermögen sondern nur mit dem der GmbH.

Wie auch bei anderen Rechtsformen kann die GmbH

  • einen Fantasienamen haben,
  • sich im Namen auf die Branche beziehen oder
  • die Bezeichnung der ausgeübten Tätigkeit im Name tragen.

Neben dem Name selbst ist aber auch die Kennzeichnung erforderlich. Also eine Ergänzung beim Name als GmbH oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Aber nicht nur die Wahl vom Name ist bei der GmbH klar geregelt. Auch weitere Faktoren gehören dazu, wenn man eine GmbH gründen möchte:

  • Die GmbH muss mal (als juristische oder natürliche Personen) bei Finanzamt, Gewerbeamt und im Handelsregister anmelden. Entsprechend ist auch die Eintragung im Handelsregister erforderlich.
  • Die Gründung kann durch nur eine Person erfolgen.
  • Da die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt ist, ist eine Mindesteinlage bei Gründung notwendig. Aktuell beläuft sich die Summe dafür auf 25.000 Euro.
  • Entscheidungen innerhalb der GmbH können die Geschäftsführer treffen. Falls vorhanden aber auch die Gesellschafterversammlung.
  • Da in der GmbH auch Prokuristen benannt werden können, ist bei der GmbH auch eine Vertretung möglich.

Welche Voraussetzungen muss man für die GmbH als Rechtsform erfüllen?

Eine GmbH kann man alleine oder mit mehreren Gesellschaftern gründen. In beiden Fällen muss man aber einen Gesellschaftsvertrag schließen, der notariell beurkundet sein muss.

Gründet man alleine, muss man das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro alleine stemmen. Schließt man sich mit anderen Gesellschaftern zusammen teilt man sich die Kosten. Dabei können die einzelnen Einlagen unterschiedliche hoch sein. Auch das sollte im Gesellschaftsvertrag stehen. Und zum Beispiel auch, wie es sich auf Basis der Einlagen mit der Aufteilung der Gewinne verhält.

Bevor man sich ins Handelsregister eintragen lässt muss die Einlage übrigens schon mindestens 12.500 Euro betragen.

Die Besonderheiten bei der Gründung einer GmbH

Oft erfolgt die Gründung der GmbH als Bargründung. Also indem man die Mindesteinlage in Form von Geld erbringt. Aber auch die Sachgründung ist bei der GmbH möglich. Diese ist aber oft komplex. Denn die Sacheinlagen müssen

  • genau beschrieben,
  • monetär bewertet und
  • im “Sachgründungsbericht” aufgeführt sein.

Die GmbH besteht rechtlich erst mit der Eintragung im Handelsregister. Eine große Besonderheit bei der GmbH sind aber ihre beiden Vorphasen:

  • Die Vorgründungsgesellschaft der GmbH entsteht bereits in dem Moment, in dem die Gesellschafter beschließen, eine GmbH zu gründen. Also bereits dann, wenn der Gesellschaftsvertrag noch in seiner Ausarbeitung ist. In dieser Phase wird die GmbH rechtlich als GbR behandelt. In manchen Fällen auch als OHG (wenn der spätere Geschäftszweck hauptsächlich dem Handel dient). Konkret hat die Vorgründungsgesellschaft zur Folge, dass die Gesellschafter für alle geschäftlichen Handlungen dieser Phase auch mit ihrem privaten Vermögen haften.
  • Die GmbH in Gründung (i. G.) löst die Vorgründungsgesellschaft ab. Diese Phase entsteht ab der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und läuft bis zur Eintragung im Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt kann man seine geschäftliche Tätigkeit aufnehmen und ist in seiner Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Hauptaufgaben einer GmbH i. G. sind allerdings die Einzahlung vom Stammkapital und die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister.

Warum die 1-€-GmbH nicht die beste Wahl ist

Eine abgewandelte Form der GmbH ist die 1-€-GmbH. Diese Gründung sollte aber gut überlegt sein. Zwar müssen die Gründer hier nicht die Mindesteinlage zu Beginn einbringen. Denn das Kapital fließt über die Rücklagen des laufenden Betriebs in die GmbH ein. Ob man mit dieser Rechtsform aber auch Kunden gewinnt ist oft fraglich. Denn dass man mit einem möglicherweise extrem niedrigen Kapital haftet, kann potenzielle Kunden abschrecken. Gerade als Startup fehlen einem oft noch Referenzen. Vor allem aber fehlen Zahlungssicherheiten. Und dadurch können Dritte den Eintritt und die Folgen von Risiken nur schlecht einschätzen.

Nach der Organisation geht´s ans Eingemachte

Eine GmbH gründen kann zwar der erste Schritt für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sein. Doch noch in der Gründungsphase ist es aber längst nicht der letzte. Spätestens ab der Vorgründungsgesellschaft kann man bereits mit seinem Business starten. Neben Kundenakquise und der Abwicklung von Aufträgen können aber auch Dinge wie

  • Logodesign,
  • professionelle Bilder von Fotografen für Werbemittel oder
  • die Erstellung von
    • Visitenkarten,
    • Vorlagen für Angebote, Rechnungen oder Briefe,
    • Homepage und
    • E-Mail Adresse(n) sein.

Für jeden Bereich gibt es Experten, die ihr Handwerk verstehen. Und damit für Ihren positiven Unternehmensauftritt sorgen. Aber auch Ihre Sichtbarkeit steigern und damit auch für die Akquise von Kunden sorgen können.

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Foto: pixabay.com © rawpixel (CC0 Creative Commons)

 

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