Die OHG als mögliche Rechtsform für den Zusammenschluss mehrerer Partner

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) hat einige Parallelen zur GbR. Der (Haupt-) Unterschied liegt allerdings darin, dass wenn man eine OHG gründen möchte, sich auch im Handelsregister eintragen lassen muss. Denn die OHG ist ein Handelsgewerbe …

OHG gründen

Inhalt:

Die Voraussetzungen, wenn man eine OHG gründen möchte

Um eine OHG gründen zu können müssen sich mindestens zwei (natürliche oder juristische) Personen Zusammenschließen. Für die Gründung reicht ein formloser Gesellschaftsvertrag aus, für den eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist. Inhalt von diesem Vertrag ist unter anderem die Regelung darüber, welchen Zweck die OHG hat.

Allein durch den Vertrag besteht die OHG aber erst nur nach innen. Um auch nach außen hin wirksam zu sein muss die OHG im Handelsregister eingetragen sein. Das ist notwendig, damit die Vertretung nach außen (auf dem Markt) rechtlich möglich und wirksam ist. Ab der Eintragung im Handelsregister gelten dann auch die Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Alle wichtigen Fakten zur OHG im Überblick

Für die OHG herrscht freie Namenswahl. Wichtig ist aber, dass sie auch als solche zu erkennen ist. Dass heißt, dass die Rechtsform als Zusatz zum Name anzugeben ist. Entweder als OHG oder als Offene Handelsgesellschaft. Daneben gibt es aber noch weitere Fakten, die man für die Gründung einer OHG beachten sollte:

  • Durch mindestens zwei natürliche oder juristische Personen muss man die OHG bei Finanzamt, Gewerbeamt und im Handelsregister anmelden.
  • Eine Mindesteinlage als Kapital der OHG ist nicht vorgeschrieben. Allerdings empfiehlt es sich, dennoch dafür eine bestimmte Summe vertraglich zu regeln und einzubringen.
  • Die Gesellschafter der OHG haften unbeschränkt. Das heißt, sie haften nicht nur mit ihrem Geschäfts-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen.
  • Entscheidungen können alle benannten Geschäftsführer treffen. Aber auch eine Bestellung von Prokuristen ist bei der OHG möglich. Und damit auch eine Vertretung.

Die Besonderheiten bei der OHG

Da bei der OHG alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch, also mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen, haften, lässt sich das auch nicht einschränken. Weder eine Eingrenzung, noch ein Ausschluss der Haftung ist im Vertrag möglich.

Das gilt übrigens auch für Gesellschafter, die aus der OHG austreten. Bis zu fünf Jahren nach dem Ausscheiden sind diese für alle bis zum Austritt getroffenen Entscheidungen (mit) haftbar.

Da die OHG ein kaufmännischer Betrieb ist, ist sie auch zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Also auch zur Bilanzierung und zur Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung. Neben abgabenrechtlichen Bestimmungen muss man außerdem verschiedene Bestimmungen aus dem HGB einhalten. Zum Beispiel

  • Alle (Rechts-) Geschäfte sind so zu dokumentieren, dass sich daraus
    • Art und Umfang des Geschäfts ergeben.
    • die allgemeine Vermögens- und Erfolgslage ergibt.
  • Die Korrespondenz zu den abgewickelten (Rechts-) Geschäften ist aufzubewahren.
  • Alle Zahlungsbelege (Ein- und Ausgänge) sind aufzubewahren.
  • Zu Beginn der Geschäftstätigkeit und am Ende von jedem Geschäftsjahr ist ein Jahresabschluss zu erstellen.

Wichtig zu wissen: Die Gründung einer OHG setzt viel Vertrauen unter den Geschäftspartnern voraus. Vor allem dann, wenn nur einzelne Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind.

Gut beraten …

Bevor es an die Gründung geht hat man meist zunächst eine Idee. Diese entwickelt man weiter, bis sie ihre passende Form hat. Also zum Beispiel dazu, wie sich die Idee umsetzen lässt. Je nach Produkt oder Leistung kann man zwischen verschiedenen Geschäftsmodellen wählen. Benötigt man für den Start (fremdes) Kapital, sollte man einen guten Businessplan aufstellen. Denn damit kann man potenzielle Finanzgeber von sich und seiner Idee überzeugen.

Aber mit dem Businessplan ist längst nicht alles erledigt, was für die Gründung notwendig ist. Die Wahl von Name und Rechtsform sind erst der Anfang. Weitere administrative Vorbereitungen sind zum Beispiel die Erstellung von

Für rechtliche und organisatorische Fragen gibt es zahlreiche Experten am Markt. Zum Beispiel können Steuerberater, Anwälte, oder Consultants für Gründer klären, ob man tatsächlich eine OHG gründen sollte oder besser auf eine andere Rechtsform wie die GbR ausweicht. Aber nicht nur zur Rechtsform können die Experten beraten, sondern zum Beispiel auch zu einer geeigneten Strategie. Diese Strategie kann man selbst umsetzen oder auch durch “andere Experten” auf die Beine stellen lassen. Zum Beispiel durch (Marketing-) Agenturen, Webdesigner, Grafiker oder Texter.

Die Beratung und ihre Kosten

Wenn Sie (einzelne) Tätigkeiten auslagern hat das den Vorteil, dass Sie sich voll auf die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee und auf Ihre (Kern-) Kompetenzen konzentrieren können. Und damit möchten Sie am Ende immerhin Umsatz und Gewinn erzielen.

By the way … Gerade wenn es um (steuer-) rechtliche Fragen geht sollte man sich nicht auf das Internet verlassen. Je nach Quelle können die Infos veraltet sein. Außerdem garantiert einem hier in der Regel niemand, dass die Infos auch tatsächlich stimmen. Da eine Beratung mit Kosten verbunden ist, ist das übrigens auch der Grund dafür, weshalb man auch bei der OHG ein bestimmtes Startkapital einbringen sollte. Denn mit dem Geschäftsvermögen lässt sich oft besser kalkulieren als mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.

 

Foto: pixabay.com © rawpixel (CC0 Creative Commons)

 

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