Ein Beratungsvertrag bietet sich für Freelancer an, wenn sie beratend tätig sind. Diese Vertragsart nutzt in der Regel als Basis den Dienstvertrag nach (§ 611 BGB). Sie lässt sich aber auch als Werkvertrag (§ 631 BGB) schließen.
Warum der Werkvertrag als Basis für den Beratungsvertrag mehr Sicherheit bringen kann
Wer einen Beratungsvertrag schließt haftet als Auftragnehmer bei Schäden, die dem Auftraggeber wegen einer “schlechten” Beratung entstanden sind. Das kann sehr subjektiv sein. Deshalb sollte der Beratungsvertrag auch sehr sorgfältig und detailliert aufgesetzt sein. Dafür bietet sich der Werkvertrag als Basis an. Denn hier ist unter anderem ein (messbarer) Erfolg geschuldet. Beim Dienstvertrag hingegen ist ledigleich die Erbringung der Leistung, also in diesem Fall die Beratung, geschuldet. Hier können die Risiken und daraus resultierenden Schäden höher sein als beim Werkvertrag.
- Denn die Definition über eine mangelhafte Beratung lässt sich vor allem im Dienstvertrag nur schwer treffen.
- Entsteht nach der Beratung ein Schaden hat der Werkvertrag zuvor einen konkreten Erfolg definiert. Damit lässt sich schnell ermitteln, ob und in welcher Höhe die Folgen der Beratung Schuld am Schaden tragen.
Vier Ansätze beim Beratungsvertrag
Der Beratungsvertrag lässt sich nicht nur in Dienst- und Werkvertrag gliedern. Auch eine Abrgrenzung der Ansätze lässt sich hier vornehmen:
- Beim Content-Based Consulting agieren Berater mit eigenem Wissen. Entweder indem sie bereits vorhandenes Wissen einsetzen. Oder indem sie neuen Wissen im Rahmen ihrer Beratung generieren.
- Das Experience-Based Consulting ist die Bereitstellung von bereits vorhandenem Wissen und der (persönlichen) Erfahrung durch die Berater.
- Beim Arbitration Based Consulting erzeugen die Berater eine neue Sichtweise. Durch eine objektive Betrachtung der Lage können die Berater emotionale Sichtweisen ihrer Kunden außen vor lassen. Und damit das Projekt wieder auf die richtige Bahn lenken.
- Das Process Based Consulting ist nichts anderes als die Moderation durch einen Berater. Der Berater tritt dabei als neutrale Person auf. Statt Lösungen zu präsentieren unterstützt er seine Kunden dabei, innerhalb des Teams Veränderungsprozesse voranzutreiben.
Diese vier Ansätze bilden zwar nicht die Basis von einem Beratungsvertrag. Sie können aber ein Bestandteil dacon sein. Zum Beispiel kann ein Beratungsvertrag mit dem Ansatz vom Experience Based Consulting gekoppelt sein. Hier kann der (Werk-) Erfolg die Konzeption von einem neuen IT-System sein, das aufgrund vom Wissen und der Erfahrung des Beraters entsteht. Beim Process Based Consulting hingegen kann der Erfolg in der Moderation selbst liegen, die der Berater an bestimmten Terminen führt. Was sich hier als Erfolg nicht anbietet ist das Ergebnis der Moderation. Denn zu welchem Ergebnis das Team am Ende gelangt kann der Berater zwar vorantreiben, aber in der Regel nicht vorgeben (und schon gar nicht umsetzen).
Den Beratungsvertrag sicher gestalten
Ob ein Dienst- oder Werkvertrag für die Beratung sinnvoller ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn: “Es kommt drauf an …” Natürlich kann der Werkvertrag die sichere Lösung sein. Aber ob nicht auch ein Dienstvertrag möglich ist, hängt von den Risken und von der möglichen Schadenshöhe ab.
Bei meiner Arbeit in der Onpage Optimierung und SEO Beratung macht ein Werkvertrag nur wenig Sinn. Für einen aufwändig gestalteten Werkvertrag sind die Risiken und der mögliche Schaden zu gering. Anders ist es aber, wenn es bei der Beratung zum Beispiel um hohe Investitionen geht oder die Produktion des Kunden in Gefahr kommen kann.
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