Worauf man beim Freelancer Dienstvertrag achten sollte …

Als Texterin, Bloggerin und Consultant arbeite ich für verschiedene Kunden. Das sind meist kleine und mittlere Unternehmen oder Agenturen. Aber zum Beispiel auch Privatpersonen. Bei allen Kunden arbeite ich als freie Mitarbeiterin. Und dabei schließe ich in der Regel einen Freelancer Dienstvertrag mit meinen Kunden ab. Dabei gibt es ein paar Feinheiten, auf die man achten sollte …

Freelancer Dienstvertrag

Inhalt:

Der Freelancer Dienstvertrag als Basis für die Leistungserbringung

Grundsätzlich kommt der Dienstvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Über Angebot und Annahme. Im Angebot sind dabei in der Regel

  • die (geplanten) Stunden,
  • der Stundensatz und
  • die sich daraus ergebende Summe enthalten.

Ganz konkret schuldet ein Freelancer mit dem Dienstvertrag (§ 611 BGB) seine (Arbeits-) Leistung. Der Auftraggeber hingegen schuldet die dafür vereinbarte Bezahlung gegen Rechnung. Wenn man als freier Mitarbeiter als Einzelunternehmen auftritt und dabei die Regelung für ein Kleinunternehmen nutzt, entfällt übrigens bei der Rechnung die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG.

Wie lassen sich die Preise für den Freelancer Dienstvertrag gestalten?

Eine gängige Methode zur Preisgestaltung beim Freelancer Dienstvertrag ist nach “Time and Material”. Also eine Abrechnung nach Aufwand und auf Nachweis. Zum einen beinhaltet das Angebot dem Fall die Kalkulation der Leistung (das Ergebnis aus Stunden und Stundensatz). Aber auch den Materialaufwand, falls es einen gibt. Wenn zum Beispiel man zum Beispiel die Erstellung einer Website anbietet gehören ins Angebot in der Regel nicht nur die Leistungen wie Beratung, Webdesign und Text. Auch die Bereitstellung einer Domain kann Teil des Angebots sein. Diese wäre dann das “Material” im Angebot.

Wenn es rein um die Leistung geht, kann man verschiedene Modelle zur Gestaltung der Preise wählen. Zum Beispiel die Abrechnung nach

  • Stundensatz,
  • Tagessatz oder
  • über einen Festpreis, beziehungsweise eine (Monats-) Pauschale.

Beim Freelancer Dienstvertrag richtet sich das Angebot nicht an eine bestimmte Person, sondern auf die Erbringung der Leistung. Daher ist es auch möglich, dass die angebotene Leistung durch mehrere Personen erfüllt wird. Das hat dann zur Folge, dass zum Beispiel auch ein Tag mit 32 Stunden in Rechnung gestellt werden kann. Natürlich nur, wenn an dem Tag zum Bespiel 4 Personen jeweils für 8 Stunden ihre Leistung erbracht haben.

Die Sache mit den Festpreisen und Pauschalen

Ob man in seinem Freelancer Dienstvertrag Festpreise und Pauschalen anbietet, sollte man sich gut überlegen. Vor allem aber sollten diese Preise realistisch kalkuliert sein. Und dazu gehört in der Regel einiges an Erfahrung. Das spielen wir an einem Beispiel durch:

Angenommen, ich erstelle ein Angebot, das sich in verschiedene Bereiche gliedert:

  • Im Rahmen der Onpageoptimierung und SEO Beratung soll ich eine bestehende Webseite (mit aktuell 5 Unterseiten) auf SEO prüfen und Maßnahmen zur Verbesserung ableiten.
  • Als Freie Texterin soll ich die bestehenden (aktuell 5 Texte) optimieren.
  • Als Bloggerin soll ich einen Redaktionsplan mit Keywords für den neu einzurichtenden Corporate Blog auf der Website erstellen.
  • Das Ganze soll ich als Festpreis anbieten.

Im Worst Case Szenario biete ich einen Preis an, dass ich für die Leistung 10 Stunden brauche. Tatsächlich arbeite ich aber 40 Stunden daran. Für mich würde das heißen, dass ich 30 Stunden sozusagen kostenlos arbeite. Denn mein tatsächlicher Aufwand interessiert am Ende niemanden. Schließlich hatten wir uns auf einen festen Preis geeinigt. Egal, wie lange ich dann dafür brauche.

Im Best Case Szenario biet ich zum Beispiel 20 Stunden an, brauche aber nur 5 Stunden. In dem Fall profitiere ich natürlich von dem zu hoch angesetzten Preis. Kommt das aber (auf Dauer) ans Licht, kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Denn damit verliert man seine Glaubwürdigkeit. Und dadurch möglicherweise auch seine Kunden. Allerdings kommt es auf das Ergebnis an. Ist der Preis für die erbrachte Leistung dennoch gerechtfertigt, dürfte sich im Zweifel auch niemand beschweren.

Natürlich wäre aber das Win Win Szenario die ideale Lösung. Also wenn das Angebot so realitätsnah wie möglich ist und beide Seiten (Auftraggeber und Auftragnehmer) gleichermaßen von Angebot, Leistung und Rechnung profitieren.

Beispiele aus der Praxis für den Freelancer Dienstvertrag

Da ich selbst seit längerem als freie Mitarbeiterin arbeite, kann ich Beispiele aus der Praxis liefern. Für den Freelancer Dienstvertrag habe ich also drei Beispiele herausgesucht, die sich auf verschiedene Inhalte beziehen. Im Kern sind sie aber natürlich gleich.

  1. Onpageoptimierung und SEO Beratung: Für Beratung und Optimierung biete ich in der Regel einen Freelancer Dienstvertrag an, den ich nach Aufwand und auf Nachweis abrechne. Ein Festpreis ist hier die große Ausnahme. Denn gerade bei der Beratung kann der Aufwand schnell höher sein als angenommen.
  2. SEO Texte: Auch meine Texte biete ich auf Basis von einem Freelancer Dienstvertrag an. Je nach Projekt, Thema und Umfang kann mein Angebot hier nach tatsächlichem Aufwand sein. Aber auch Festpreise sind hier möglich. Denn durch meine Erfahrung kann ich sehr gut einschätzen, wie lange ich für einen bestimmten Text brauche.
  3. Redaktionsplanung: Wenn ich einen Redaktionsplan, zum Beispiel mit Arbeitstiteln und Keywords, erstelle, biete ich diese Leistung in der Regel auch als Freelancer Dienstvertrag nach Aufwand auf Nachweis an. Denn hier ist Recherche gefragt. Und diese kann schnell auch sehr aufwändig sein. Daher macht für mich in diesem Fall ein Festpreis wieder wenig Sinn.

Ich arbeite also vor allem mit dem Dienstvertrag. Ob ich dabei Festpreise vereinbare oder nach Zeitaufwand abrechne hängt dabei von

  • Projekt,
  • Kunde,
  • Transparenz und
  • Erfahrung ab.

Was ich übrigens nicht mache ist die Vereinbarung von Preisen je Wort für meine Texte. Auch wenn es der eine oder andere Kunde womöglich von Textbörsen so gewohnt ist, habe ich mich recht früh von diesem Modell verabschiedet. Denn mit Wortpreisen einen gerechtfertigten Stundensatz zu erzielen ist für mich kaum machbar. Ich schätze lieber den Aufwand ab, richte meine Preise danach aus und liefere auch in entsprechend hoher Qualität …

 

Foto: pixabay.com © rawpixel (CC0 Creative Commons)

 

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